Amateurfunk

Im Sommer 1967 habe ich bei der Oberpostdirektion in Hannover meine Amateurfunk-Lizenzprüfung abgelegt. Einige Wochen später erhielt ich dann die begehrte Lizenzurkunde mit dem Rufzeichen DC6JE. Dabei handelte es sich um die "C-Lizenz". Inhaber dieser Lizenzklasse war es seinerzeit erlaubt Funkgeräte zu entwickeln und zu bauen, Funkstationen zu errichten und auf den UKW-Amateurfunkbändern zu betreiben. 

Etwa ein Jahr später habe ich die Prüfung für Morsetelegrafie bei der Oberpostdirektion in Münster nachgeholt. Damit wurde meine Lizenz auf die Lizenzklasse A aufgewertet. Die neue Lizenzurkunde ließ nicht lange auf sich warten und ich erhielt das Rufzeichen  DK3RS. Seitdem stehen mir alle Amateurfunkbänder  für den Funkbetrieb zur Verfügung.

 Ich bin Mitglied Im Deutschen Amateur Radio Club (DARC) Ortsverband Wiehengebirge.

Was ist Amateurfunk?

Ein weltweiter Funkdienst von funkbegeisterten Menschen die sich, ohne kommerzielle Interessen, mit der Funktechnik befassen Bevor Funkamateure dieses Hobby ausführen dürfen müssen sie eine staaatliche Prüfung ablegen. Es wird dabei geprüft ob der Prüfling die notwendigen technische Kenntnisse hat, immerhin dürfen Funkamateure ihre komplette Funstation selber bauen, die gesetzlichen Vorgaben kennt und die Betriebtechnik beherrscht. Bis vor einigen Jahren gehörte auch noch, abhängig von der Lizenzklasse, das beherrschen der Morsetelegrafie dazu.

Nur lizenzierte Funkamateure habe das Privileg der experimentellen Nutzung von Frequenzen.

Der Amateurfunkdienst hat neben seinen Rechten zur Nutzung von Frequenzbändern auch das Privileg und die Pflicht (zur “Selbstregulierung”), die bestimmungsgemäße Nutzung der zugewiesenen Bereiche mit Funkanwendungen (Betriebsarten und Bandpläne) selbständig zu gestalten. Dazu gehört auch die Koordination von Funkbetriebseinrichtungen wie Baken, Relais und Satelliten.